Umsetzungsfrist des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) endet

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) soll Personen schützen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) gilt für Unternehmen ab 250 Beschäftigten bereits seit dem 2. Juli 2023.

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Umsetzung der EU-Hinweisgeberrichtlinie in anderen Mitgliedsstaaten

Seit Juli 2023 ist das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft. Das HinSchG setzt die die EU-Hinweisgeberrichtlinie (EU-Direktive 2019/1937) vom 16. Dezember 2019 in deutsches Recht um.

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Projekt Hinweisgebersystem: Wieso anonyme Meldungen zulassen?

Unternehmen, die unter das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) fallen, sind verpflichtet, Meldekanäle einzurichten, über welche die eigenen Beschäftigten Rechtsverstöße melden können. Diese Meldekanäle werden von einer „internen Meldestelle“ betrieben und müssen Meldungen in mündlicher oder in Textform ermöglichen.

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Umgang mit E-Mail-Accounts ausgeschiedener Mitarbeiter:innen

Ob erlaubt oder nicht erlaubt: Berufliche E-Mail-Postfächer werden in den meisten Fällen auch für private Zwecke genutzt. Und auch nach dem Ausscheiden einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters werden weiterhin E-Mails empfangen.

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Hinweisgebende Personen genießen Schutz!

Der Gesetzgeber hat mit dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSch) eine klare Zielsetzung vorgegeben: Hinweisgebende Personen, die Informationen über Verstöße und Missstände melden, sollen besser geschützt werden.

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Projekt Hinweisgebersystem: Was viele Unternehmen falsch machen

Die rechtlichen Anforderungen des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) wirken auf den ersten Blick nicht allzu komplex. Doch wie bei anderen Compliance-Anforderungen liegt die Hürde nicht in den rechtlichen Anforderungen, sondern bei der Umsetzung. Hier steckt der Teufel im Detail.

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Unser Pro-Paket: Die 360° Lösung für Hinweisgebersystem

Wussten Sie schon? Mit unsere Pro-Paket erfüllen Sie alle Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) und bieten Ihren Beschäftigten einen echten Mehrwert.
Unser Pro-Paket enthält nicht nur die Bereitstellung einer Online-Plattform sowie Hotline zum Empfangen der Meldungen.

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