Juni 30, 2023In Hinweisgeberschutzgesetz1 Minute

Ab dem kommenden Sonntag (2. Juli 2023) gilt das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) für Unternehmen ab 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Betroffene Unternehmen sind verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten und Meldekanäle bereitzustellen, über die Rechtsverstöße gemeldet werden können.

Mit unserem System sind sich rechtssicher unterwegs!

Wir bieten eine umfassende 360°-Lösung: Wir stellen unseren Kunden nicht nur eine digitale Plattform und Hotline zum Empfangen von Meldungen bereit, sondern übernehmen auch die Funktion der Meldestelle sowie die komplette Einrichtung des Systems einschließlich der datenschutzrechtlichen Implikationen.

Wenn Sie Unterstützung bei der kurzfristigen Umsetzung oder weitere Informationen benötigen, melden Sie sich gerne über unser Kontaktformular.