Ihre Herausforderung

Sie möchten Ihre Interne Meldestelle gemäß Hinweisgeber­schutzgesetz (HinSchG) auslagern

Die Europäische Union hat mit der EU-Hinweisgeberrichtlinie einen EU-weiten Standard zum Schutz von Whistleblowern geschaffen. Die EU-Hinweisgeberrichtlinie wird durch das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) umgesetzt. Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, öffentliche Einrichtungen, Behörden und Gemeinden ab 10.000 Einwohnern müssen ein Hinweisgebersystem einrichten, über welches Rechtsverstöße an eine neu zu schaffende „interne Meldestelle“ gemeldet werden können.

Ihre Lösung

So sind Sie durch unser Hinweis­gebersystem rechtssicher unterwegs

Mit unserem Hinweisgebersystem können Sie die Anforderungen der EU-Whistleblower-Richtlinie und des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) rechtssicher umsetzen. Wir bieten Ihnen nicht nur eine hochsichere technische Lösung, sondern übernehmen auf Wunsch auch die Funktion der „internen Meldestelle“ als externe:r Meldestellenbeauftragte:r oder externe Ombudsperson.

Diese Funktion ist insbesondere für Unternehmen von Relevanz, die im Sinne des Gesetzes eine solche Einrichtung haben müssen, aber keine Ressourcen für ein eigenes Whistleblowing-System aufwenden wollen. Durch unsere professionelle und rechtssichere Unterstützung können Unternehmen ihren Beschäftigten einen sicheren Ort für das Melden von Verdachtsfällen schaffen.

Unser Hinweisgebersystem kann vollständig an Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst werden. So können Sie beispielsweise festlegen, welche Sprachen unterstützt werden sollen oder welche Kategorien von Verdachtsfällen berücksichtigt werden müssen. Darüber hinaus stellen wir Ihnen auch verschiedene Analysetools zur Verfügung. Als Rechtsanwälte mit mehrjähriger Erfahrung im Compliance-Bereich fungieren wir zudem als qualifizierte Ansprechpartner für Sie und den Whistleblower. Unsere Lösung ist daher ideal geeignet für Unternehmen jeder Größe, die sicherstellen möchten, dass sie alle gesetzlichen Anforderungen der der EU-Whistleblower-Richtlinie sowie des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes erfüllen und gleichzeitig ihren Beschäftigten einen Mehrwert schaffen wollen. Mit unserer hochsicheren technischen Lösung und der extern übernommenen Funktion der internen Meldestelle können Sie sicher sein, dass Sie alle Vorgaben der EU-Whistleblower-Richtlinie sowie des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes erfüllen werden.

Aktuelles

Umsetzungsfrist des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) endet

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) soll Personen schützen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden. Das…

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Umsetzung der EU-Hinweisgeberrichtlinie in anderen Mitgliedsstaaten

Seit Juli 2023 ist das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft. Das HinSchG setzt die die EU-Hinweisgeberrichtlinie (EU-Direktive 2019/1937) vom 16. Dezember 2019 in deutsches Recht um.

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Projekt Hinweisgebersystem: Wieso anonyme Meldungen zulassen?

Unternehmen, die unter das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) fallen, sind verpflichtet, Meldekanäle einzurichten, über welche die eigenen Beschäftigten Rechtsverstöße melden können. Diese…

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